EU-Kartellverfahren: Droht Google eine Milliardenstrafe wegen Benachteiligung von Verlagen im Suchranking?

02.12.2025 um 09:46 Uhr, von Anne

EU ermittelt gegen Google

Die Europäische Union (EU) verschärft ihren Kurs gegen die Tech-Giganten. Im Fokus steht erneut Google: Die EU-Kommission hat ein offizielles Verfahren gegen den Suchmaschinenriesen eingeleitet. Der Vorwurf wiegt schwer und betrifft das Kerngeschäft von Google: die Art und Weise, wie Inhalte von Nachrichtenverlagen in den Suchergebnissen platziert werden.

Im Kern geht es um den Verdacht, dass Googles Richtlinien gegen das wegweisende Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen. Dieses Gesetz verpflichtet sogenannte Gatekeeper wie Google zu fairen und nicht-diskriminierenden Bedingungen. Für Verlage, deren Geschäftsmodell essenziell von der Auffindbarkeit in der Google-Suche abhängt, steht viel auf dem Spiel.

Der Zündstoff: Googles „Site Reputation Abuse Policy“

Die Untersuchung der EU-Kommission konzentriert sich insbesondere auf die sogenannte „Site Reputation Abuse Policy“ von Google. Diese Richtlinie zielt offiziell darauf ab, „Parasite SEO“ und minderwertigen Content zu bekämpfen, bei dem Drittanbieter die Reputation von etablierten Websites (oft Nachrichtenportalen) ausnutzen, um besser zu ranken.

Der Konflikt:

  1. Verlage als Leidtragende: Die Kommission vermutet, dass diese Anti-Spam-Maßnahme legitime Monetarisierungsmodelle von Verlagen beeinträchtigt. Viele Verlagshäuser generieren Einnahmen durch das Schalten von kommerziellen Inhalten Dritter oder Content-Kooperationen, Praktiken, die durch Googles neue Richtlinie systematisch im Ranking herabgestuft werden könnten.
  2. Verstoß gegen den DMA: Als Gatekeeper muss Google laut Artikel 6 Absatz 12 DMA faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für die Webseiten von Verlagen in seiner Suche gewährleisten. Die EU-Kommission befürchtet, dass Google diese Pflicht verletzt und damit die Verlage in einer ohnehin schwierigen Zeit um wichtige Einnahmen bringt.

Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera betonte die Sorge, dass Googles Richtlinien dazu führen, dass Nachrichtenverlage „nicht fair, angemessen und ohne Diskriminierung behandelt werden“.

Google wehrt sich: „Fehlgeleitete Untersuchung“

Google weist die Vorwürfe entschieden zurück und bezeichnet die Untersuchung als „fehlgeleitet“. Der Konzern aus Mountain View argumentiert, die kritisierte Spam-Richtlinie sei essenziell wichtig, um die Qualität der Suchergebnisse zu sichern und Nutzer vor minderwertigen Inhalten oder Betrug zu schützen.

Googles Hauptargumente:

  • Nutzerschutz: Die Richtlinie sei ein notwendiges Werkzeug gegen die Manipulation von Suchrankings.
  • Risiko für Nutzer: Eine Aufweichung der Anti-Spam-Maßnahmen berge das Risiko, Millionen europäischer Nutzer zu schaden.
  • Juristischer Präzedenzfall: Google verweist zudem auf ein deutsches Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall, das zu seinen Gunsten ausfiel.

Die Konsequenzen: Was dem Suchriesen droht

Die EU-Kommission hat sich ein Zeitfenster von zwölf Monaten gesetzt, um die Untersuchung abzuschließen. Sollte sich der Verdacht eines DMA-Verstoßes bestätigen, drohen Google drastische Sanktionen, die beispiellos sind:

  1. Hohe Geldstrafen: Die Strafen können bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Alphabet betragen. Bei wiederholten Verstößen erhöht sich dieser Satz sogar auf bis zu 20 Prozent. Angesichts des globalen Umsatzes von Google sprechen wir hier von potenziellen Milliardenstrafen.
  2. Strukturelle Maßnahmen: Im Falle einer systematischen Nichteinhaltung könnten der Kommission auch strukturelle Maßnahmen auferlegt werden, wie die Veräußerung von Unternehmensteilen.

Fazit: Das Ringen um die Hoheit über das Suchranking

Dieses Verfahren ist ein Lackmustest für die Durchsetzung des Digital Markets Act in Europa. Es zeigt die Entschlossenheit der EU, die Macht der sogenannten Gatekeeper zu regulieren und fairen Wettbewerb zu sichern.

Für Verlage und der SEO-Branche ist der Ausgang entscheidend. Die Entscheidung der EU-Kommission wird definieren, ob Suchmaschinen wie Google das Recht haben, ihre Ranking-Mechanismen nach eigenem Ermessen zu gestalten, oder ob sie strengere Verpflichtungen zur Unterstützung eines vielfältigen und wettbewerbsfähigen digitalen Medienmarktes erfüllen müssen.

Quelle: business-punk.com

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